Garantie oder Gewährleistung? Neue EU-Labels sollen für Klarheit sorgen

KI-generiertes Bild.

Garantie und Gewährleistung werden im Alltag gerne durcheinandergebracht. Dabei handelt es sich um zwei unterschiedliche Dinge – und genau das möchte die Europäische Union künftig deutlicher machen.

Seit dem 27. September 2026 gelten in der EU neue Vorgaben für einheitliche Kennzeichnungen beim Verkauf von Konsumgütern.

Dabei gibt es künftig zwei zentrale Hinweise:

  • ein Gewährleistungslabel für das gesetzliche Gewährleistungsrecht

  • das neue EU-GARAN-Label für bestimmte freiwillige Haltbarkeitsgarantien von Herstellern

Die Kennzeichnungen sollen Verbrauchern auf einen Blick zeigen, welche Rechte ohnehin gesetzlich bestehen und welche zusätzlichen Leistungen ein Hersteller freiwillig anbietet.

Garantie und Gewährleistung sind nicht dasselbe

Bevor wir uns die neuen Labels ansehen, muss zunächst der wichtigste Unterschied geklärt werden.

Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben

Kauft man als Verbraucher eine Ware bei einem Händler, besitzt man automatisch gesetzliche Gewährleistungsrechte.

In der EU beträgt die gesetzliche Gewährleistungsdauer für Konsumgüter grundsätzlich mindestens zwei Jahre. Einzelne Mitgliedstaaten können darüber hinausgehende Regelungen haben.

Der entscheidende Ansprechpartner ist dabei zunächst der Verkäufer.

Ist ein gekauftes Produkt mangelhaft, können je nach Situation beispielsweise Reparatur oder Ersatz verlangt werden.

Für diese gesetzlichen Rechte muss man nichts zusätzlich kaufen und auch keine besondere Garantie abschließen.

Eine Garantie ist dagegen freiwillig

Eine Garantie kommt zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung hinzu.

Sie wird beispielsweise vom Hersteller freiwillig angeboten.

Typische Aussagen wären etwa:

„5 Jahre Herstellergarantie“

oder

„Wir garantieren die Haltbarkeit dieses Geräts für 4 Jahre.“

Eine solche Garantie darf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nicht ersetzen oder einschränken.

Hat man beispielsweise eine Herstellergarantie, bedeutet das also nicht, dass plötzlich die Gewährleistung gegenüber dem Händler verschwindet.

Beide Ansprüche können unabhängig voneinander bestehen.

Neues Gewährleistungslabel für Händler

Mit den neuen EU-Regeln müssen Verkäufer ihre Kunden nun deutlich auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht hinweisen.

Dafür gibt es ein europaweit einheitliches Gewährleistungslabel.

Die Kennzeichnung informiert unter anderem darüber:

  • dass für Konsumgüter mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung gelten

  • wann Verbraucher ihre Rechte geltend machen können

  • dass sich die Ansprüche grundsätzlich gegen den Verkäufer richten

  • wie Verbraucher bei einem mangelhaften Produkt vorgehen können

Zusätzlich enthält das Label einen QR-Code, der zu weiteren Informationen der Europäischen Union führt.

Das Label muss gut sichtbar sein

Ein kleines Schild irgendwo hinter dem Verkaufstresen reicht nicht.

Die EU schreibt vor, dass die Information für Verbraucher gut sichtbar sein muss.

Im stationären Handel kann das beispielsweise geschehen:

  • als Poster im Geschäft

  • neben der Kasse

  • an einer anderen gut sichtbaren Stelle

Wird die Kennzeichnung ausgedruckt, darf sie nicht kleiner als DIN A4 sein.

Im Onlinehandel muss der entsprechende Hinweis ebenfalls dargestellt werden. Online ist die farbige Variante vorgeschrieben.

Für Verbraucher soll damit deutlicher werden:

Gewährleistung ist kein freiwilliger Bonus des Händlers, sondern ein gesetzliches Recht.

Zusätzlich kommt das EU-GARAN-Label

Interessanter wird es bei freiwilligen Herstellergarantien.

Dafür führt die EU das sogenannte GARAN-Label ein.

Das Label erkennt man unter anderem am großen Schriftzug:

GARAN

Dazu kommen ein Häkchen, ein Kalendersymbol, die Garantiedauer und ein QR-Code.

Das Label soll auf einen Blick zeigen, dass der Hersteller eine besondere Haltbarkeitsgarantie für das Produkt übernimmt.

Allerdings bekommt nicht jede Herstellergarantie das GARAN-Label

Das GARAN-Label darf nicht einfach bei jeder beliebigen Garantie verwendet werden.

Damit eine Herstellergarantie dafür infrage kommt, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein.

Die Garantie muss:

  • für den Verbraucher kostenlos sein

  • für die gesamte Ware gelten

  • länger als zwei Jahre laufen

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, muss die entsprechende gewerbliche Haltbarkeitsgarantie mit dem GARAN-Label gekennzeichnet werden.

Eine Garantie nur auf den Akku eines Smartphones würde beispielsweise nicht ausreichen, wenn sie nicht gleichzeitig für das komplette Gerät gilt.

In diesem Fall darf nicht der Eindruck entstehen, das gesamte Smartphone sei über das GARAN-Label abgesichert.

Die Garantiedauer steht direkt auf dem Label

Besonders praktisch ist, dass die Laufzeit direkt sichtbar wird.

Das Label könnte beispielsweise anzeigen:

5 Jahre

Dazu werden Hersteller beziehungsweise Marke und das jeweilige Produktmodell angegeben.

Damit soll man beim Einkauf unmittelbar erkennen können, ob der Hersteller beispielsweise drei, fünf oder vielleicht sogar zehn Jahre Haltbarkeit garantiert.

Gerade beim Vergleich ähnlicher Produkte könnte das interessant werden.

Stehen beispielsweise zwei Waschmaschinen nebeneinander und ein Hersteller garantiert die Haltbarkeit seines kompletten Geräts für fünf Jahre, während der andere keine entsprechende Haltbarkeitsgarantie anbietet, ist dieser Unterschied künftig deutlich leichter zu erkennen.

Was verspricht der Hersteller mit GARAN?

Das GARAN-Label ist mehr als ein Werbeaufkleber.

Der Hersteller verspricht damit, dass das Produkt bei normaler Verwendung während der angegebenen Jahre seine erforderlichen Funktionen und seine Leistungsfähigkeit behält.

Tut es das nicht, muss der Hersteller entsprechend der Garantiebedingungen kostenlos reparieren oder ersetzen.

Die genauen Bedingungen müssen weiterhin in einer Garantieerklärung festgehalten werden.

Darin müssen unter anderem Informationen enthalten sein über:

  • den Hersteller

  • die betroffenen Produkte

  • die Garantiebedingungen

  • die Vorgehensweise bei einem Garantiefall

  • und den Hinweis, dass die gesetzlichen Gewährleistungsrechte weiterhin bestehen

Die Garantieerklärung muss spätestens bei Lieferung des Produkts in einer dauerhaften Form bereitgestellt werden, beispielsweise auf Papier oder per E-Mail.

Warum macht die EU das?

Hinter den neuen Kennzeichnungen steckt die EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel.

Ein Ziel besteht darin, langlebige Produkte für Verbraucher leichter erkennbar zu machen.

Bisher ist die Situation häufig ziemlich unübersichtlich.

Auf einer Verpackung steht vielleicht:

„3 Jahre Garantie“

Daneben wirbt ein anderer Hersteller mit:

„5 Jahre Sicherheit“

und wieder ein anderer Händler erwähnt lediglich die gesetzliche Gewährleistung.

Für normale Käufer ist kaum erkennbar, was davon ein gesetzlicher Anspruch und was tatsächlich eine zusätzliche Herstellergarantie ist.

Die einheitlichen EU-Kennzeichnungen sollen genau dieses Durcheinander reduzieren. Die zugrunde liegende Richtlinie (EU) 2024/825 wird seit dem 27. September 2026 angewendet; das konkrete Design der Kennzeichnungen wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 festgelegt.

Das GARAN-Label könnte Hersteller unter Druck setzen

Die neue Kennzeichnung könnte noch einen interessanten Nebeneffekt haben.

Bislang lässt sich die Haltbarkeit verschiedener Produkte nur schwer miteinander vergleichen.

Mit dem GARAN-Label kann eine freiwillige Haltbarkeitsgarantie künftig deutlich sichtbarer werden.

Ein Hersteller, der beispielsweise fünf Jahre garantiert, könnte sich damit direkt von einem Konkurrenten abheben.

Langfristig könnte das Unternehmen durchaus motivieren, längere Haltbarkeitsgarantien anzubieten.

Schließlich lässt sich eine solche Zusage nun direkt am Produkt sichtbar machen.

Ob das tatsächlich zu langlebigeren Produkten führt, wird sich allerdings erst zeigen.

Keine neue Fünf-Jahres-Gewährleistung

Eine Sache sollte man nicht falsch verstehen.

Die neuen Labels verlängern nicht automatisch die gesetzliche Gewährleistung.

Es gibt also nicht plötzlich europaweit drei, fünf oder zehn Jahre Gewährleistung.

Das Gewährleistungslabel informiert in erster Linie über bereits bestehende gesetzliche Verbraucherrechte.

Das GARAN-Label zeigt dagegen eine zusätzliche freiwillige Haltbarkeitsgarantie des Herstellers an.

Das ist ein wichtiger Unterschied.

Auch Online-Shops müssen mitmachen

Die Regelungen gelten nicht ausschließlich für klassische Geschäfte.

Auch Onlinehändler müssen die entsprechenden Informationen anzeigen.

Beim allgemeinen Gewährleistungslabel genügt ein gut sichtbarer Hinweis innerhalb des Shops.

Bei Produkten mit entsprechender Herstellergarantie muss auch das GARAN-Label klar erkennbar sein.

Online darf es in einer kompakten beziehungsweise geschachtelten Darstellung eingebunden werden, die sich beispielsweise durch Anklicken oder Darüberfahren vollständig öffnet.

Gerade bei großen Online-Shops dürften die neuen Symbole deshalb zukünftig häufiger auf Produktseiten auftauchen.

Europaweit einheitlich

Einer der größten Vorteile der neuen Kennzeichnungen ist ihre einheitliche Gestaltung.

Egal, ob man ein Produkt in Deutschland, Frankreich, Spanien oder einem anderen EU-Land kauft:

Die grundlegende Darstellung bleibt wiedererkennbar.

Beim GARAN-Label setzt die EU bewusst auf ein weitgehend sprachneutrales Design.

Zusätzlich enthält es Hinweise in allen offiziellen EU-Sprachen und einen QR-Code für weitere Informationen.

Das ist besonders beim grenzüberschreitenden Onlinehandel sinnvoll.

Was bedeutet das für Verbraucher?

Im Alltag soll sich dadurch vor allem die Orientierung verbessern.

Beim Einkauf kann man künftig schneller unterscheiden:

Gewährleistungslabel:
Das sind meine gesetzlichen Rechte gegenüber dem Verkäufer.

GARAN-Label:
Der Hersteller verspricht zusätzlich eine bestimmte Haltbarkeit für das komplette Produkt.

Gerade beim Kauf teurer Geräte wie:

  • Smartphones

  • Fernseher

  • Notebooks

  • Haushaltsgeräte

  • Unterhaltungselektronik

könnte das die Kaufentscheidung erleichtern.

Fazit

Die neuen EU-Kennzeichnungen schaffen vor allem eines: mehr Klarheit bei Garantie und Gewährleistung.

Das allgemeine Gewährleistungslabel erinnert daran, dass Verbraucher beim Kauf von Waren ohnehin gesetzliche Rechte besitzen und diese nicht von einer freiwilligen Herstellergarantie abhängig sind.

Das neue GARAN-Label geht einen Schritt weiter und macht zusätzliche Haltbarkeitsversprechen von Herstellern sichtbar.

Damit dieses Label verwendet werden darf, muss die Garantie kostenlos sein, für das gesamte Produkt gelten und länger als zwei Jahre laufen.

Seit dem 27. September 2026 sind die neuen Kennzeichnungen verpflichtend.

Für Verbraucher dürfte das zunächst wie eine weitere EU-Kennzeichnung wirken. Im Alltag könnte sie aber durchaus nützlich sein.

Denn endlich lässt sich auf einen Blick besser erkennen:

Was steht mir sowieso gesetzlich zu – und was verspricht mir der Hersteller zusätzlich?